Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Als Angestellter sind Sie nach 5 Jahren Beitragszahlung in die Sozialversicherung automatisch über die gesetzliche Rentenversicherung mit der Erwerbsminderungsrente versichert. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist an Ihr Gehalt gekoppelt. Als Faustformel können Sie mit ca. 33% des letzten Bruttoeinkommens rechnen. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000€ beträgt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente z.B. 987€ brutto, davon werden noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, dann verbleibt Ihnen eine Erwerbsminderungsrente von 876€ netto. Die Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur dann, wenn Sie keine Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes mehr ausüben können. Dabei wird geprüft, ob Sie aufgrund ihrer Erkrankungen noch irgendwelche Tätigkeiten für mehr als 3 Stunden pro Tag ausüben könnten. Eine halbe Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Ihr „Restleistungsvermögen“ auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für irgendeine Tätigkeit bei 3 bis 6 Stunden pro Tag liegen würde. Ihr vorheriger Beruf, Ihr Ausbildung oder Studium und Ihr Werdegang spielen dabei keine Rolle. Hier wird oft das Beispiel vom Pförtner angeführt, der theoretisch den Knopf für die Schranke nur mit der Nase drücken könnte. Das ist vielleicht etwas überspitzt formuliert, trifft aber die Richtung, in die man dabei denken muss. Und theoretisch könnten wohl sehr viele noch solch eine einfache Tätigkeit ausüben, trotz Erkrankung. Tatsächlich ist ist es auch nicht einfach die Leistungen der Erwerbsminderungsrente überhaupt zu bekommen, denn im Jahr 2016 wurden z.B. nur 52% der Anträge auf Erwerbsminderungsrente bewilligt. Oder anders gesagt: 48% der Menschen, die bereits so krank sind, dass Sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente beantragen, erhalten keine Leistung. Denn eine Erwerbsminderungsrente beantragen Sie ja nicht zum Spaß, sondern in den meisten Fällen nur dann, wenn Sie gesundheitlich längerfristig stark beeinträchtigt sind. Und noch einmal zurück gedacht an die Praxis: Angenommen als Handwerker mit Mitte 50 können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, weil Ihr Körper nicht mehr mitmacht. Eine Erwerbsminderung liegt aber nicht vor, wenn Sie als Handwerker noch einfache Tätigkeiten im Büro ausüben könnten zum Beispiel. Als Handwerker werden Sie es in der Praxis aber vermutlich schwer haben, sich in dem Alter noch an einen neuen Beruf zu gewöhnen. Zudem wird es vermutlich nicht möglich sein, dass Sie ihr vorheriges Gehalt als gut ausgebildeter Handwerker dann in gleicher Höhe als Quereinsteiger ohne Berufserfahrung in irgendeiner einfachen Hilfstätigkeit erzielen. Ein anderes Beispiel: Wenn Sie z.B. im Büro arbeiten und aufgrund der psychischen Belastung und deren Folgen nicht mehr im Büroalltag tätig sein können, wird ebenfalls geprüft, ob Sie noch irgendeine andere Tätigkeit ausüben könnten, auch einfachste Hilfstätigkeiten, die noch zumutbar sind mit dem vorliegenden Erkrankungen. Sollte es so sein, gibt es keine Leistung von der Erwerbsminderungsrente. Und auch hier wäre ein Umstieg auf andere Tätigkeiten für Sie als Quereinsteiger häufig mit Gehaltseinbußen verbunden. Die gesetzliche Absicherung ist für die meisten Menschen nicht ausreichend – Sie sollten daher eine zusätzliche private Absicherung haben. Denn Ihr Gesundheitszustand muss meistens sehr schlecht sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten und selbst wenn Sie diese bekommen, reicht die Höhe der Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben.
Sonderfall Beamte: Wenn Sie verbeamtet sind, sind Sie über Ihren Dienstherrn im Falle der Dienstunfähigkeit besser versorgt als Angestellte. Dennoch sollten Sie auch als Beamte eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen, da die Lücke auch für Sie als Beamte im Schnitt 500 bis 1.500€ pro Monat beträgt. So verdienen Lehrer z.B. häufig ca. 3.000€ Netto, würden im Falle der Dienstunfähigkeit aber nur ca. 1.500€ vom Staat erhalten.
Sonderfall Freie Berufe: Als Angehörige der Freien Berufe wie Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwälte etc. haben Sie über die Versorgungswerke bereits eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Diese Absicherung ist allerdings nicht viel besser als die Erwerbsminderungsrente für Angestellte, denn laut den Satzungen der Versorgungswerke müssten Sie zu 100% berufsunfähig sein & gleichzeitig Ihre Zulassung zurückgeben. Als Ärzte, Zahnärzte oder Therapeuten besteht dann auch das Problem, dass Sie eventuell keine neue Zulassung mehr in ihrem Gebiet bekommen, wenn sie wieder gesund sind. Daher benötigen Sie auch als Angehörige der Freien Berufe eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EMR)

Nettoeinkommen

volle EMR

halbe EMR

Wie krank müssen Sie noch arbeiten gehen?

Denn um die Leistungen zu erhalten müssen Sie in vielen Fällen schon sehr krank sein

Unten finden Sie Original-Bescheide der gesetzlichen Rentenversicherung an Menschen, die schon sehr krank sind, und trotzdem keine Leistung vom Staat bekommen. Diese mir vorliegenden Bescheide sind sogar schon relativ alt. Man kann aber davon ausgehen, dass es in Zukunft noch schwieriger werden wird, Leistungen vom Staat bei Erwerbsunfähigkeit zu erhalten. Denn die öffentlichen Kassen sind leer und der demographische Wandel findet immer stärker statt.

Fall 1:
bestehende Erkrankungen:

Durchblutungsstörung am Hals
und Beinen nach OP,
Herzerkrankung mit Zustand
nach 2 Herzinfarkten und OP,
Zuckerkrankheit mit
beginnender Nervenschädigung.

„vollschichtig erwerbsfähig“
0€ vom Staat

Fall 2:
vorherige Erkrankungen:

Aortenklappenfehler mit künstlicher Herzklappe
durch Bypass vorsorgte coronare Herzkrankheit
Bluthochdruck
depressive Verstimmungen mit Angststörung
Herzrhythmusstörungen
Rückbeschwerden bei Bandscheibenschaden

„erwerbsfähig 6 Stunden und mehr pro Tag“
vom Staat ebenfalls 0€

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist viel leistungsstärker als eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Daher sollten Sie unbedingt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Wir helfen Ihnen gerne auf dem Weg dabei und stehen mir Rat und Tat zur Seite.